Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller auf dem Flohmarkt:

 Stand April 2018

AGB

1.) Mit dem Einfahren (Betreten) des Veranstaltungsgeländes erkennen Aussteller unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen an.

2.) Auf dem gesamten Gelände gilt Schritttempo. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Anhängern und anderen Fahrzeugen erfolgt auf Anweisung des Veranstaltungspersonals.

3.) Sobald das Gelände an der Einfahrt passiert wird, ist die ausgewiesene Standgebühr fällig, unabhängig von den Platzverhältnissen und dem Wetter, Teilnehmer- und Besucherzahl, sowie Dauer der Veranstaltung.

4.) Die Standgebühren sind in den Veröffentlichungen und in der Home-Page  ersichtlich. Die Zahlungsbestätigung ist für die Dauer des Aufenthaltes am Scheibenwischer Ihres Fahrzeuges zu belassen (wegen Nachkontrolle).

5.) Verkaufsstände sind nur auf den von den Platzaufsichten zugewiesenen Flächen zu errichten und zu betreiben.

6.) Zufahrten für Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte, sind unbedingt frei zu halten.

7.) Das Anbieten und Verkaufen von Neuwaren , lebenden Tieren, pornografischen-, sowie jugendgefährdenten Artikeln und Gegenständen sind verboten. NS-Material sowie Waffen sind strengstens untersagt.

8.) Politische, religiöse Aussteller (Stände) sowie Demonstrationen gehören nicht auf einen Flohmarkt und sind absolut untersagt und verboten.

9.) Die Verwendung von akustischen Geräten, wie Radios, Lautsprecher, Rasenmäher und so weiter, sind nur zum Zwecke der Vorführung erlaubt und sollten auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden.

10.) Jeder Aussteller hat seinen Platz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Jeglicher Abfall sowie nicht verkaufte Waren sind restlos wieder mitzunehmen. Müllablagerungen und Abfallentsorgung werden bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht. Vorhandene Papierkörbe stehen nicht für den Flohmarktbetrieb zur Verfügung. Der zurückgelassene Müll muss von uns entsorgt werden und deshalb ist mit einer Entsorgungsgebühr von bis zu 500.- Euro für den Verursacher zu rechnen.

11.) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist an die vorgeschriebene Öffnungszeit gebunden. Diese sind auf dem Volksfestplatz  von 14:00 bis 19:00 Uhr.  Der Verkauf von Waren an den Samstag-Nachmittags-Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz ist vor dem offiziellen Beginn nicht gestattet. Hier ist es nicht erlaubt, vor 13.45 Uhr mit dem Auspacken von irgendwelchen Gegenständen (wie Tische, Kleiderständer und Waren aller Art) zu beginnen. Auch ist es vor diesem Zeitpunkt absolut verboten, Waren direkt aus dem Auto zu verkaufen. Soll heißen: Gleiche Chancen für alle!

12.) Mit der Platzzuweisung wird keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit, der von den Ausstellern oder deren Verkäufern angebotenen sowie mitgebrachten Waren und Geräten, übernommen. Ferner wird keine Haftung vom Veranstalter für Unfälle oder Schäden aufgrund von Sachbeschädigungen, Straftaten im gesamten Veranstaltungsbereich, übernommen. Jeder Anbieter (Aussteller) gewerblich oder privat, sowie Besucher haften für den von ihnen verursachten Schaden selbst.

13.) Neuwarenstände sind nicht erlaubt.!!! 

14.) Fremdwerbung aller Art ist untersagt (außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters).

15.) Es sind keine Standzusammenlegungen vorgesehen.  Jedes auf der Ausstellerfläche einfahrende Auto gilt als kostenpflichtiger Teilnehmer an der Veranstaltung.

16.) Platzreservierungen werden nicht vorgenommen. Reservierungen durch Aussteller haben keine Gültigkeit. Werden Waren aus Fahrzeugen angeboten und verkauft, so gilt dies als kostenpflichtige Ausstellungsfläche.

17.) Alle Besucher sowie Aussteller haben durch die Teilnahme, beziehungsweise durch den Besuch der Veranstaltung, die AGB anerkannt und sind deshalb gehalten, diese zu befolgen.

18.) Die Ordnungskräfte sind ausdrücklich durch die Veranstaltungsleitung befugt sicherzustellen, dass ein reibungsloser Ablauf der gesamten Veranstaltung gewährleistet ist und haben das Recht, grobe Verstöße durch Platzverweis, oder gegebenenfalls durch Hausverbot zu ahnden.

19.) Bei groben Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, gegen die Betroffenen geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

20.) Gerichtsstand ist Deggendorf.

 Nun trotz all der  Vorschriften, wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen und vergnüglichen Aufenthalt auf dem Deggendorfer Flohmarkt! 



Ihr Veranstaltungsteam Moser.